- 2339 - 1294. Dezember 8. Trebnitz. 6 ydus Dec. Eufrosina, Aebtissin von Trebnitz, verkauft ihr Stiftsgut Cotowicz (Kottwitz) a. d. Oder mit soviel Hufen als dort angesetzt werden können, jede Hufe zu 6 Mark Silber, dem Konrad, einem Sohne des Nicolaus Vogtes von Trebnitz, unter Gewährung von 6 Freihufen mit 4 Gärten, mit den Sümpfen oder Gräben (cum paludibus seu foviis sub silva Racova nominata jacentibus) und der freien Schaftrift für 400 Schafe, einer freien Schenke, einer freien Fleisch- und Brotbank, dem Rechte zur Anlegung von Mühlen und durch einen eignen Fischer allzeit zu fischen cum reti quod bressin vocatur und mit allerlei kleinen Netzen in allen Seeen, Sümpfen und auch in dem grösseren See bei Kottwitz. Die Kolonisten sollen nach Ablauf von 4 Freijahren mit Rücksicht auf die vielfachen Ueberschwemmungen nur von 20 Hufen Zins zahlen und zwar einen Malter Dreikorn, 4 Scheffel Weizen, 4 Korn und 4 Hafer, sowie einen Vierdung Silber. Für die Kirche hat die Aebtissin eine Freihufe gegeben, eine 2. haben die Bauern gekauft, das Patronat ist aber der Aebtissin geblieben. Diese hat auch 7 Freihufen den dortigen Fischern unter der Bedingung verliehen, dass dieselben dem Kloster an jedem Mittwoch mit 14 restibus (so ist offenbar statt restis zu lesen Gebündeln) von Fischen, an jedem Freitag mit ebensoviel und an jedem Sonnabend mit 7 aufwarten, ausgenommen 4 Wochen in der Erndte und von Martini bis Lätare. Eventuell soll statt einer restis von Fischen eine quarta argenti angenommen werden. Von dem Gerichte über alle Rechtsfalle, das dem Schulzen zusteht, soll die Aebtissin 2 Theile der Geldstrafe haben, der Schulz aber einen, doch haben die Fischer der Aebtissin ihren Gerichtsstand vor dem Klosterschulzen. Z.: Buguslava Priorin, Theodisca Kellermeisterin, Katharina Kämmerin, Johanna Unterpriorin, Hermann Prior, Dietrich Kellermeister, Jakob Beichtvater, Peter v. Kniegnitz, Bruder Tylo, Bruder Sifrid Unterkellermeister, Bruder Heinrich Kämmerer. Ausgef. durch den Notar Sibotho. Aus dem Orig. im Bresl. Staatsarchive Trebnitz 138 mit dem Siegel der Aebtissin (Pfotenhauer Taf. XII, No. 92) abgedruckt bei Tzschoppe und Stenzel 435. Das Urtlieil Stenzels in Anm. 1, die Urkunde sei ihrer Form nach unecht, aber ihrem Inhalte nach glaubwürdig, scheint durch die schlechte Latinität des Textes nicht hinreichend begründet werden zu können, die Schritt giebt keinen Anhalt, die Urkunde für unecht zu erklären. Wenn der neuere Abdruck bei Häusler Urk. des F. Oels S. 136 Verbesserungen dos Textes aus den Transsumten von 1430 und 1454 in Aussicht stellt, so hat derselbe, um von andern sich von selbst ergebenden Fehlern zu schweigen, doch den vielleicht am meisten sinnstörenden Fehler Z. 22 villam anstatt villani unverändert wiedergegeben. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |